Platzordnung – Camping Mardorf Campingplatz Mardorf

Platzordnung

Das Team des Campingplatzes wünscht Ihnen einen erholsamen, ruhigen und angenehmen Aufenthalt.

Damit sich Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich gestaltet, bitten wir Sie höflich um Beachtung der nachstehenden Platzordnung.

1. Für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals.

2. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener oder mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern übernachten.

3. Der Campingplatz befindet sich in einem Landschafts- und Trinkwasserschutzgebiet. Autowaschen und Ausschütten von Abwasser in die Landschaft ist zu unterlassen.

4. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert, wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorzufinden wünschen. Bitte Toilettenbenutzung für Kleinkinder nicht ohne Begleitung Erwachsener.

5. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste, die Ruhe und Erholung in der Natur suchen. Der Campingplatz dient der Erholung und Entspannung vom Alltag. Ruhestörender und jeglicher belästigender Lärm ist unbedingt zu vermeiden. Stellen Sie Multimediageräte so leise ein, dass Ihr Platznachbar zu keiner Zeit gestört wird. Besonders Bässe hört man weit über den eigenen Platz hinaus. Während der festgelegten Ruhezeiten sind auch laute Gespräche zu unterlassen. Bedenken Sie bitte, dass Sie sich beim Camping nicht im geschlossenen Raum , sondern im Zelt, also ungedämpft im Freien aufhalten. Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr ist zwingend zu beachten. Während der Ruhezeiten gilt generelles Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge.

6. Hunde können Sie bei uns gerne mitbringen, aber bitte auf dem Campingplatz anleinen. Bitte achten Sie darauf, dass Verunreinigungen unbedingt sofort durch den Hundeführer beseitigt werden. Ein eigener Hundestrand mit Zugang zum Wasser befindet sich am Uferweg in der Nähe des Campingplatzes.

7. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, kein offenes Feuer zu machen (polizeilich verboten). Ihren Grill dürfen Sie unter Beachtung der entsprechenden Sorgfalt benutzen. Belästigungen der Platznachbarn durch übermäßigen Rauch sollten Sie jedoch vermeiden.

8. Wir behalten uns vor, bei Risikogruppen pro Person eine Kaution von 50 € einzubehalten, um Beschädigungen oder sonstigen besonderen Personaleinsätzen vorzubeugen. Die gezahlte Kaution wird am Tag der Abreise selbstverständlich wieder ausgezahlt, sofern keine besonderen Aktionen (wie Ruhestörung, Alkoholmissbrauch, Vandalismus etc.) zu verzeichnen waren.

9. Das Personal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung sofortige Platzverweise zu erteilen. Übermäßiger Alkoholkonsum führt zum sofortigen Platzverweis. Im Falle eines Platzverweises erfolgt keine Erstattung der gezahlten Platzgebühren oder eventuell gezahlter Kaution.